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Open Access Monitor

Glossar

Closed Access

Closed Access bedeutet, dass eine Publikation nicht als Open Access verfügbar ist. Dieser Zustand kann temporär sein, wenn beispielsweise der individuelle Verlagsvertrag die Veröffentlichung einer Textversion der Publikation auf einem Repositorium erst nach einer bestimmten Frist, z.B. 6 Monaten, erlaubt. In solchen Fällen wird die Publikation nach Ablauf des Embargos frei zugänglich (siehe Green Open Access). Falls der Verlagsvertrag überhaupt keine freie Veröffentlichung der Publikation vorsieht, handelt es sich um permanenten Closed Access. Closed-Access-Publikationen befinden sich oft hinter Paywalls, d.h. interessierte Leserinnen und Leser müssen für den Zugang zur Publikation Geld bezahlen, es sei denn, ihre Institution hat eine Abonnementgebühr an den Verlag gezahlt, um die Zeitschrift für die Angestellten zugänglich zu machen.

Korrespondenzautor / Corresponding Author

Der Korrespondenzautor übernimmt während des Einreichungs-, Peer-Review- und Publikationsprozesses die Hauptverantwortung für die Kommunikation mit dem Verlag. Die Person stellt sicher, dass alle formellen Anforderungen des Verlags erfüllt sind. Häufig handelt es sich um Forschende, welche einerseits massgeblich zur Publikation beigetragen haben und andererseits aufgrund ihrer Erfahrung - häufig als Forschungsgruppenleiter - dafür sorgen können, dass der Publikationsprozess reibungslos und erfolgreich abläuft.

Embargo

Als Embargo wird die Frist zwischen der Erstveröffentlichung einer Publikation auf der Verlagswebsite und der frühestmöglichen Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repositorium wie ZORA bezeichnet. Grössere Verlage legen die Embargofrist häufig in einer sogenannten Selbstarchivierungspolicy fest. Diese sieht in der Regel ein pauschales Embargo für alle Zeitschriften von beispielsweise 6 oder 12 Monaten nach Erstveröffentlichung vor. Teilweise gelten innerhalb eines Verlags für Zeitschriften aus den Bereichen Naturwissenschaften und Medizin oder Geistes- und Sozialwissenschaften unterschiedliche Embargofristen.

Für weitere Informationen siehe auch Glossar-Eintrag zu Green Open Access.

Gold Open Access

Der Begriff "Gold Open Access" ist mehrdeutig. In der Regel wird eine Publikation als Gold Open Access bezeichnet, wenn sie unter einer offenen Lizenz in einem Medium erschienen ist, in welchem alle Bestandteile Open Access sind. In Gold-Open-Access-Zeitschriften ist damit jeder Artikel sofort frei zugänglich, dasselbe gilt für Gold-Open-Access-Sammelbände. Diese Definition entspricht dem Directory of Open Access Journals DOAJ.

Manchmal müssen die Autorinnen und Autoren für Gold-Open-Access-Publikationen Gebühren entrichten, welche beispielsweise als Article Processing Charge (APC), als Book Processing Charge (BPC) oder als Book Chapter Processing Charge (BCPC) bezeichnet werden. Die Veröffentlichung erfolgt unter einer offenen Lizenz, welche den Benutzern mehr Nutzungsrechte einräumt als die Lizenzen, die in der Regel für nicht Open Access Publikationen verwendet werden.

Teilweise wird Gold Open Access aber auch als Metakategorie für alle Publikationen mit einer offenen Lizenz verwendet. Eine Unterform von Gold Open Access, welche als Platin Open Access oder Diamond Open Access bezeichnet wird, ermöglicht Autorinnen und Autoren das kostenlose Publizieren von Open-Access-Artikeln. Entsprechende Plattformen werden den Herausgeberinnen und Herausgebern häufig von Universitäten zur Verfügung gestellt. Auch die Universität Zürich verfügt mit HOPE über ein entsprechendes Angebot. Platin Open Access kann auf oamonitor.uzh.ch leider nicht separat ausgewiesen werden und wird unter Gold Open Access subsumiert.

Patrick Danowski reflektiert in einem Working Paper von 2018 die Unschärfen, welche mit der Einteilung von Open Access in Farben einhergeht und schlägt vor, künftig eine eindeutigere Klassifikation zu verwenden: https://zenodo.org/record/1244154

 

Green Open Access

Green Open Access umfasst Publikationen, welche auf einem institutionellen Repositorium wie dem Zurich Open Access Repository and Archive (ZORA) zweitveröffentlicht werden. Diese Art der Publikation wird auch als Selbstarchivierung bezeichnet und ist zumindest bei grösseren Verlagen in entsprechenden Policys geregelt. Das Recht auf Zweitveröffentlichung kann von den Autorinnen und Autoren aber auch im Verlagsvertrag individuell ausgehandelt werden.

Das vertraglich festgelegte Recht auf Zweitveröffentlichung resp. Selbstarchivierung unterliegt in der Regel mehr oder weniger restrikitiven Bestimmungen. Häufig ist ein Embargo von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren festgeschrieben. Erst nach Ablauf der Embargofrist darf die Publikation frei veröffentlicht werden. Meist darf nicht die final publizierte Textversion ("Verlags-PDF"), sondern nur das akzeptierte Manuskript, also die definitive Textversion nach Peer-Review, aber ohne Verlagslogo etc. verwendet werden. Selten ist zudem eine offene Lizenz erlaubt.

 

Hybrid Open Access

Hybrid Open Access bedeutet, dass eine Publikation in einem Medium erscheint, welches nicht vollständig als Open Access erschienen ist. Häufig handelt es sich bei Hybridpublikationen um Artikel, welche in einer subskriptionspflichtigen Zeitschrift erscheinen. Während die restlichen Publikationen hinter einer Paywall stehen und nur für Abonnenten zugänglich sind, ist der Open-Access-Artikel unter einer offenen Lizenz frei zugänglich.

Die Autorinnen und Autoren müssen für Hybrid-Open-Access-Publikationen in der Regel Gebühren entrichten, welche beispielsweise als Article Processing Charge (APC) oder als Book Chapter Processing Charge (BCPC) bezeichnet werden. Es ist jedoch selten der Fall, dass einzelne Kapitel aus Sammelbänden Open Access publiziert werden können. APCs und BCPCs in hybriden Medien übersteigen häufig die Gebühren für Gold-Open-Access-Publikationen.

Die Universität Zürich hat als Teil des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken in den letzten Jahre mehrere sogenannte Read&Publish-Verträge unterschrieben. Damit wurden die bestehenden sehr teuren Subskriptionen bei (Gross-)Verlagen um Kontingente erweitert, welche es Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Hochschulen erlaubt, Open Access zu publizieren (in der Regel in den hybriden Zeitschriften der Verlage). In seltenen Fällen sind in den Verträgen auch Gold-Open-Access-Zeitschriften der Verlage inkludiert.

Open Access

Das Ziel von Open Access ist es, dass Publikationen ohne technische und rechtliche Hürden für alle frei zugänglich sind.

Die Open-Access-Bewegung entstand in den 1990er-Jahren im Zuge der sogenannten Zeitschriftenkrise. Diese wurde durch immer höhere Anschaffungskosten für wissenschaftliche Literatur ausgelöst und führte vielfach zu einer schlechteren Literaturversorgung resp. einer grossen Belastung der Budgets wissenschaftlicher Bibliotheken. Ein Treiber der Krise war zudem die Tatsache, dass Hochschulen und wissenschaftliche Gesellschaften ihre Publikationen vermehrt an kommerzielle (Gross-)Verlage abzugeben begannen.

1999 wurde der erste Open-Access-Verlag gegründet. Verschiedene Initiativen und Erklärungen mündeten in den frühen 2000er-Jahre in der Gründung technischer Protokolle und Plattformen, welche noch heute die Basis von Open Access bilden. Es bildeten sich zudem diverse Open-Access-Ansätze heraus, welche heute als Gold Open Access, Green Open Access und Hybrid Open Access bezeichnet werden.

2008 wurde an der Universität Zürich das Open-Access-Repositorium Zurich Open Repository and Archive ZORA ins Leben gerufen. Mit ZORA nahm die UZH in der Schweiz eine Vorreiterrolle im Bereich Open Access ein.

 

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu Open Access an der UZH

Weitere Informationen zu Open Access finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek Zürich.

Richtlinien von Forschungsförderern

Hier finden Sie Links zu den Richtlinien verschiedener Forschungsförderer.